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Image by American Public Power Associati

DER VERBRAUCHS- ENERGIEAUSWEIS ALS GÜNSTIGE VARIANTE

Energieausweis erstellen

Wann brauche Sie einen  verbrauchsorientierten Energieausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist die günstigere Variante.

Den energetische Zustand ihrer Immobilie müssen Eigentümer mit dem Energieausweis dokumentieren. Das Dokument gibt Auskunft über die Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes und ist für Miet- und Kaufinteressenten eine wichtige Entscheidungshilfe.

Dank des Energieausweises lassen sich die zu erwartenden Energiekosten der Immobilie abschätzen. Der Gesetzgeber spricht von zwei verschieden Arten des Energieausweises: die bedarfs- und die verbrauchsorientierte Berechnung der Verbrauchswerte. Bei einem Energieausweis auf Basis des Verbrauchs spricht man von einem Energie-Verbrauchsausweis, bei Berechnung auf Bedarfsgrundlage von einem
Bedarfs- Energieausweis .

 

Der Verbrauchs- Energieausweis berücksichtigt die tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit oder Vormieter. Er ermittelt sich aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsjahren für alle Wohneinheiten der Immobilie – der Energieausweis gilt nicht für einzelne Wohnungen, sondern für das ganze Haus.

Bei der Berechnung des Verbrauchskennwertes im Energieausweis werden länger andauernde Leerstände ebenfalls berücksichtigt. Die lokalen Witterungsverhältnisse für die einzelnen Abrechnungsperioden sind notwendig, da ein besonders milder Winter einen scheinbar günstigeren energetischen Zustand des Objektes vorspiegelt, ein besonders harter umgekehrt einen schlechteren Wärmedurchgang.

Dies bestimmt die rechnerische Berücksichtigung des 
Klimafaktors.

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Grundsätzlich darf jeder Eigentümer für sein Gebäude einen bedarfsorientierten Energieausweis erstellen lassen. Diese Kosten entsprechend dem Aufwand 220 Euro oder mehr. Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist  häufig die günstigere Variante. Nicht immer ist der Verbrauchs- Energieausweis die zulässige Lösung. Folgende Auflagen müssen dafür erfüllt sein:
 

  •      Im Gebäude befinden sich mehr als vier Wohnungen.

  •     Der Bauantrag liegt nach dem 1. November 1977.

  •     Das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet


Das bedeutet: Besitzt die Immobilie weniger als fünf Wohnungen und der Bauantrag liegt vor dem Stichdatum am 1. November 1977, ist der teurere Energiebedarfsausweis Pflicht. Eine Ausnahme liegt für modernisierte Gebäude nach der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 vor oder das Gebäude erfüllt die Anforderungen bei Fertigstellung.

Damit ist der Verbrauchsausweis als Energieausweis die günstigste Variante.

 
 
 
 
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