top of page
iStock-1187918698.jpg

ENERGIEAUSWEISPFLICHT  FÜR WOHNGEBÄUDE

Energieausweis Wohngebäude

Ob Dämmung der Gebäudehülle, eine Anlagenoptimierung bei Wohngebäuden oder die Umstellung auf erneuerbare Energien: Der Gebäudebereich bietet eine große Auswahl an energetischen Sanierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz Ihres Gebäudes erheblich steigern. Auch energieeffizientes Bauen rückt immer mehr in den Fokus.
Durch Energieffizienzsanierung optimieren Sie den Primärenergiebedarf.

Energieausweis-Pflicht bei Verkauf und Vermietung ( Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis )

Energieausweis -Pflicht 

​

  • Vorlagepflicht bei einer Besichtigung

  • Vorlagepflicht auch ohne Besichtigung

  • Übergabepflicht unverzüglich nach Abschluss des Kauf-/Mietvertrages

​

(Bis 15.000 €  Bußgeld für vorsätzliches oder leichtfertiges Nicht-Vorlegen bzw. Nicht-Übergeben des Energieausweises, Übergangsregelung bis 1.5.2015)

Die harte Regelung sollte besser durch die rechtzeitige Erstellung eines Energieausweis eingehalten werden

Die Energieeffizienzklassen bestimmen die Qualität des Gebäudes. Zur Zeit sind es A+ bis H.
Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude - Plusenergie wird durch Einsatz erneuerbaren Energien erreicht. Heizen mit Regen ist die optimale Energieauslegen eines Gebäudes

KfW-Energieeffizienzprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (267/ 277/ 278)

machts-effizient.de/kfw-bauen-sanieren KfW-Infocenter
Tel.: 0800 5399001 (kostenlos)
E-Mail: infocenter@kfw.de
------------------------------------------

Energieeffizient Bauen und Sanieren –  Zuschuss Brennstoffzelle (433)


machts-effizient.de/brennstoffzelle KfW-Infocenter
Tel.: 0800 5399001 (kostenlos)
E-Mail: infocenter@kfw.de

bottom of page